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VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Durchführung von Integrationskursen; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts von Kommunen durch Verpflichtung zur Erhebung einer Mindestgebühr auch gegenüber sog. "Selbstzahlern"
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 28 Abs. 2; AufenthG § 43 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
D (A), Integrationskurs, Gemeinde, kommunale Selbstverwaltung, Finanzhoheit, Gebühren, Organisationshoheit, Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
Ob hierzu über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus (vgl. hierzu BVerfGE 26, 228 [244]) auch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 [181]; 71, 25 [36 f.]; 83, 363 [386]).Gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten bietet Art. 28 Abs. 2 GG, auch wenn man in ihm eine insgesamt zureichende Finanzausstattung stillschweigend als mitgarantiert ansieht, was das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen hat, jedenfalls solange keinen Schutz, wie die Finanzausstattung insgesamt nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 23, 353 [369, 373 f.]; 26, 228 [244]; 83, 363 [386]).
Zum einen bietet Art. 28 Abs. 2 GG gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten nur dann Schutz, wenn die Finanzausstattung insgesamt in Frage gestellt ist (vgl. BVerfGE 83, 363 [386] m.w.N.), was die Klägerin auch insoweit nicht dargelegt hat.
- BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
Ob hierzu über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus (vgl. hierzu BVerfGE 26, 228 [244]) auch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 [181]; 71, 25 [36 f.]; 83, 363 [386]).Gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten bietet Art. 28 Abs. 2 GG, auch wenn man in ihm eine insgesamt zureichende Finanzausstattung stillschweigend als mitgarantiert ansieht, was das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen hat, jedenfalls solange keinen Schutz, wie die Finanzausstattung insgesamt nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 23, 353 [369, 373 f.]; 26, 228 [244]; 83, 363 [386]).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
a) Zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG gehört auch die Finanzhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 26, 172 [180 - 184]; 71, 25 [36] jeweils m.w.N.).Ob hierzu über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus (vgl. hierzu BVerfGE 26, 228 [244]) auch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 [181]; 71, 25 [36 f.]; 83, 363 [386]).
- BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61
Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
a) Zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG gehört auch die Finanzhoheit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 26, 172 [180 - 184]; 71, 25 [36] jeweils m.w.N.).Ob hierzu über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus (vgl. hierzu BVerfGE 26, 228 [244]) auch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 [181]; 71, 25 [36 f.]; 83, 363 [386]).
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84
Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
Die Vorschrift schützt nicht davor, dass das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 21, 191 [194]; 69, 145 [148 f.]; 70, 288 [294]). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
Die Vorschrift schützt nicht davor, dass das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 21, 191 [194]; 69, 145 [148 f.]; 70, 288 [294]). - BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61
Breitenborn-Gelnhausen
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
Gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten bietet Art. 28 Abs. 2 GG, auch wenn man in ihm eine insgesamt zureichende Finanzausstattung stillschweigend als mitgarantiert ansieht, was das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen hat, jedenfalls solange keinen Schutz, wie die Finanzausstattung insgesamt nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 23, 353 [369, 373 f.]; 26, 228 [244]; 83, 363 [386]). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
- BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
Haftendes Eigenkapital von kommunalen Sparkassen und Selbstverwaltungsgarantie
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249
b) Hiervon ausgehend oblag es der Klägerin, substantiiert darzulegen (vgl. § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO), dass sie durch die ihr infolge der Verpflichtung zur Erhebung einer Mindestgebühr entstehenden Folgekosten in Höhe von (angeblich) ca. 134.000,-- EUR jährlich ihre sonstigen Aufgaben - gegebenenfalls nach einem Überdenken der Prioritäten - nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß zu erfüllen vermag (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der I. Kammer des 2. Senats vom 23.9.1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, 370 [371 a.E.]).